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Über uns

Die Conversion Optimierungs-Experten

Seit 2018 ist die konversion.digital GmbH unter der Führung vom erfolgreichen Conversion-Experten David Odenthal bekannt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der konversion.digital GmbH

Grundlagen
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Dienstleistungen und/oder Lieferungen der konversion.digital GmbH, Engelskirchen (im Folgenden: die Gesellschaft).

Ausschließliche Geltung
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Gesellschaft ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. AGB und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn die Gesellschaft ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht.

Sie können diese AGB als PDF-Datei downloaden und speichern über diesen Link.

Ausschluss von Verbraucherverträgen
Die Angebote der Gesellschaft richtet sich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Im Fall eines berechtigten Zweifels an der Unternehmereigenschaft eines Kunden i.S.d. § 14 BGB wird die Gesellschaft diesen auffordern diese Eigenschaft durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

Geltung der Vereinbarungen
Diese AGB stehen in folgender Geltungsrangfolge:
a) individualvertraglich vereinbarte Verträge
b) besondere Vertragsbedingungen
c) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
d) gesetzliche Vorschriften

Die zuerst genannten Vereinbarungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Im Einzelfall nach Vertragsschluss getroffene rechtserhebliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen,
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die Gesellschaft in Schriftform.

Art der Dienste und Produkte
Die Gesellschaft bietet die folgenden Dienste und Produkte

  • Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet des digitalen Marketings
  • Erstellung von Werbemitteln
  • Events / Ticketing
  • Schulungen

Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet des digitalen Marketings
Die Gesellschaft erbringt Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet des digitalen
Marketings. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung von Marketingkonzepten, Konversions-/
Growth Marketing Konzepten und Anzeigenschaltung bei ausgewählten Medien auf entsprechend
umgesetzte Landingpages - dies gilt gleichwohl für Internetauftritte. Der tatsächliche Umfang der
geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot.
Angebote der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden
gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die
Gesellschaft berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach Zugang anzunehmen.
Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erbringung der Leistungen. Der
Kunde unterstützt die Gesellschaft bei der Erbringung der beauftragten Leistungen soweit dies
zumutbar, erforderlich und zweckdienlich ist. Der Auftraggeber hat unter anderem stets dafür Sorge
zu tragen, dass die Gesellschaft alle erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig erhält,
um die für die Leistungserbringung erforderlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Der Kunde
bestätigt auf Anforderung der Gesellschaft jeweils die Ausführung einer beauftragten Leistung
unverzüglich durch Abzeichnung der von der Gesellschaft bzw. ihren Mitarbeitern vorgelegten
Tätigkeitsnachweise.

Die Gesellschaft ist berechtigt, dem Auftraggeber etwaige Mehrkosten, die aus der Nichterfüllung
der diesem nach Ziffer 1.5 obliegenden Mitwirkungspflichten entstehen, zu den vereinbarten
Honorarsätzen bzw. in von der Gesellschaft nachzuweisender tatsächlicher Höhe in Rechnung zu
stellen. Dies gilt entsprechend für die Behinderung der Gesellschaft bei der Auftragsdurchführung
durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach
der Behinderungsanzeige der Gesellschaft Abhilfe schafft.


Die Nutzungsrechte an zu Zwecken der Leistungserbringung erstellten Präsentationen,
Konzeptpapieren und Ähnlichem verbleiben ausschließlich bei der Gesellschaft.
Erstellung von Werbemitteln


Unter die Erstellung von Werbemitteln Erstellung ist die Konzeption und Gestaltung von
Internetseiten genauso wie die technische Umsetzung von Internetauftritten und ähnliche
Leistungen zu verstehen.


Der tatsächliche Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus der
Leistungsbeschreibung im Angebot. Angebote der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich.
Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der
Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Gesellschaft berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb
von 4 Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche
Auftragsbestätigung oder Erbringung der Leistungen. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der
Kunde verpflichtet der Gesellschaft zu Beginn der Erstellung der Werbemittel sämtliche für die
ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlichen Informationen und Datenmaterialen, gleich ob
Bild, Text, Video oder Audio, bereit zu stellen. Der Kunde sorgt dafür, dass das Datenmaterial den
vereinbarten technischen Anforderungen und Formaten zur Erfüllung der vereinbarten Leistung
entspricht. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das vom Kunden gelieferte Material zu
bearbeiten, soweit dies zur Optimierung erforderlich und zumutbar ist. Hierzu ist die Gesellschaft
jedoch nicht verpflichtet.


Sofern geschuldete Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden können, weil
Informationen und/oder Datenmaterial vom Kunden nicht rechtzeitig oder nicht den technischen
Anforderungen entsprechend bereitgestellt wurden und dieser Mangel auf Anforderung der
Gesellschaft hin nicht durch den Kunden zeitnah beseitigt wird, ist dennoch die volle Vergütung
geschuldet. Mehraufwand, der durch die schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten durch
den Kunden entsteht, ist vom Kunden zu vergüten. Der Kunde garantiert mit Auftragserteilung, dass
die vertragsgemäße Erbringung der bestellten Leistungen weder gesetzliche Vorschriften noch
Rechte Dritter verletzt. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt der Werbemittel,
insbesondere in wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher und
urheberrechtlicher Hinsicht. Der Kunde übernimmt mit Veröffentlichung der Werbemittel die
Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.


Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der Kunde mit
vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die nach dem Vertragszweck erforderlichen
Nutzungsrechte an den von der Gesellschaft gestalteten Werbemitteln für eine unbegrenzte Laufzeit.
Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf
zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschaft. Die
Gesellschaft darf die von ihr erstellten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zu Referenzzwecken
verwenden. Sollte die Gesellschaft wegen der für den Kunden erstellten Werbemittel von Dritten in
Anspruch genommen werden, insbesondere auf Schadenersatz, so wird der Kunde die Gesellschaft
auf erstes Anfordern von allen, auch zukünftigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der
notwendigen Kosten der Abwehr dieser Ansprüche, freistellen.

Events/Ticketing

3.1. Durch den Abschluss eines Ticket-Kaufvertrages kommen vertragliche Beziehungen im
Hinblick auf die Teilnahme an dem entsprechenden Event ausschließlich zwischen dem Kunden
und der Gesellschaft zustande. Die Gesellschaft ist somit alleiniger Anspruchspartner für die
Ansprüche auf Erfüllung der Veranstaltungsleistung oder etwaige andere mit der
Veranstaltungsdurchführung im Zusammenhang stehende Sekundäransprüche ist.

3.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestellung des Kunden bei der Gesellschaft zustande. Bei
Buchung über die Webseiten der Gesellschaft kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde die mit
„ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ bzw. einer entsprechend § 312j Abs. 3 BGB
entsprechend eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt.

3.3 Bestellte Tickets werden den Teilnehmern durch den Veranstalter unmittelbar übersandt. Jede
Ticket-Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung
der entsprechenden Rechnung.

3.4 Die Gesellschaft ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, aufgrund einseitigen
Rücktrittsrechts zu stornieren, wenn der Kunde gegen von der Gesellschaft aufgestellte spezifische
Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde (z.B. gegen
Weiterveräußerungsverbote) und / oder offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung
mit dem Kunden bestehen. Die Erklärung des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der
gezahlten Beträge erfolgen. Nach Rücktritt wird der Zugangscode eines bereits übersandten Tickets
im Zugangssystem gelöscht.

3.5 Die Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die
Zahlungsmöglichkeiten werden zu Beginn des online Bestellprozesses angezeigt. Die Gesellschaft
bietet stets als gängige Zahlungsmöglichkeit den Kauf auf Rechnung an. Der Rechnungsbetrag wird
mit Vertragsschluss fällig und vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen, spätestens jedoch vor
Termin der Veranstaltung zu bezahlen.

3.6 Im Fall der Verhinderung von Vortragenden oder Darbietenden, die für ein Event angekündigt
sind, kann die Gesellschaft einen angemessenen Ersatz beschaffen. Ein solcher Ersatz führt nicht zu
einem Mangel der erbrachten Leistung.

3.7 Wird das Event von der Gesellschaft abgesagt, wird der gezahlte Ticket-Kaufpreis
zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Absage infolge höherer Gewalt erfolgt. Unter höherer
Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte (z.B. Brand nach
Blitzeinschlag) oder durch Handlungen dritter Personen (z.B. Streik) herbeigeführtes Ereignis zu
verstehen, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich
erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende
Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner
Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist.

3.8 Bei Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets für den neuen Veranstaltungstermin ihre
Gültigkeit. Der Kunde kann bei Verlegung wählen, ob er mit dem Ticket die Veranstaltung am
neuen Veranstaltungstermin besucht oder vom Kaufvertrag zurücktritt. Dieses Wahlrecht besteht
nicht bei Verlegung des Events lediglich an einen anderen Ort, der für die Teilnehmer mit
zumutbarem zusätzlichem Aufwand erreichbar ist.

3.9 Die Berechtigung zur Teilnahme des gebuchten Events besteht nur auf Grundlage des Ticket-
Kaufvertrages, den der Kunde mit dem Veranstalter geschlossen hat. Der Nachweis, dass der
Teilnehmer zur Teilnahme vertraglich berechtigt ist, wird durch Vorlage des Tickets als Ausdruck
auf Papier und elektronisch auf dem Display eines mobilen Endgerätes sowie – auf Verlangen des
Veranstalters – eines Lichtbildausweises geführt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor,
Ticketinhabern, die kein Recht zur Teilnahme erworben haben, den Besuch der Veranstaltung
insbesondere durch Sperrung des Tickets zu verweigern. Gestattet der Veranstalter dem
Ticketinhaber den Zutritt, wird er auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden
frei, wenn der Ticketinhaber nicht mit dem vom Kunden für den Besuch des Events berechtigten
Teilnehmer identisch ist.

3.10 Mit Vorlage des Tickets am Eingang des Events erklärt der Teilnehmer zudem, die für das
Event geltende Haus- und Benutzungsordnung anzuerkennen.

3.11 Der Kunde stellt den Veranstalter von etwaigen Schäden frei, die ihm dadurch entstehen, dass
der Kunde einem Teilnehmer nicht diese AGB bekannt gemacht hat.

3.12 Im Rahmen des Events werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Der
Kunde willigt darin ein, dass der Veranstalter sowie von dieser beauftragte Dritte im Rahmen des
Events, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, berechtigt sind, Bild- und
Tonaufnahmen der Teilnehmer zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu
vervielfältigen, zu senden und in jeglichen audiovisuellen Medien inkl. der sozialen Medien zu
nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen, senden und nutzen zu lassen. Die Teilnehmer werden
noch einmal im Eingangsbereich des Events auf diese Aufnahmen hingewiesen. § 23 Abs.2
KunstUrhG bleibt unberührt.
Schulungen

Führt die Gesellschaft Schulungen durch, werden die Leistungsdetails einzelvertraglich unter
Geltung dieser AGB festgelegt. Bei Schulungen im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige
und geeignete Infrastruktur, insbesondere Räumlichkeiten und Seminarausstattung, erforderliche
Hardware und Software sowie evtl. erforderliche Zugriffsrechte zu Verfügung. Die Gesellschaft
stellt dem Kunden auf Nachfrage eine Liste der notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig zur
Verfügung. Schulungen können bis 14 Tage vor Schulungstermin kostenfrei storniert werden. Bei
Stornierungen bis zu 7 Tage vor Beginn der Schulung kann die Gesellschaft dem Kunden 50% des
Auftragswertes in Rechnung stellen. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei
Nichtteilnahme können 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden. Der Kunde ist in
jedem Falle berechtigt nachzuweisen, dass durch eine Stornierung – insbesondere bei Vereinbarung
eines neuen Schulungstermins - kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Allgemeine Regelungen

Vergütung

Die Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Befindet sich der
Kunde mit der Zahlung in Verzug oder ist gegen ihn Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt, kann die Gesellschaft die Ausführung der vertraglichen Leistungen
zurückhalten, es sei denn, der Kunde leistet rechtzeitig Sicherheit in Höhe der Vergütung.
Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen der Gesellschaft nur mit unbestritten oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann
geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
Soweit Dienst- und Beratungsleistungen von der Gesellschaft im Rahmen eines
Dauerschuldverhältnisses erbracht werden, ist eine Kündigung frühestens nach Ablauf eines
Vertragsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monaten zum Monatsende. Die
Kündigung bedarf der Schriftform. Das Dauerschuldverhältnis kann außerordentlich aus wichtigem
Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere bei der
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor. § 119 der Insolvenzordnung bleibt unberührt. Die
Gesellschaft hat das Recht, bei Zahlungsverzug und mangelhafter Mitwirkung durch den Kunden
Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurückzubehalten und/oder auszusetzen.
Mängelrüge
Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung bzw. Leistung schriftlich
anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Versäumt der Kunde
die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung der Gesellschaft für
den nicht angezeigten offensichtlichen Mangel ausgeschlossen.
Haftung der Gesellschaft
4.1 Die Gesellschaft haftet in jedem Fall unbeschränkt, für vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet
der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die
Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
4.3 Außer in den unter 4.1 und 4.2 genannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die
durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
4.4 Soweit die Haftung der Gesellschaft nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Verjährungsregelung
5.1. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem
Kunden gegen die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Lieferung von Ware oder der Erbringung
von Leistungen entstehen, ein Jahr nach Lieferung bzw. Leistung. Im Fall einer Nacherfüllung
beginnt die Verjährungsfrist nicht neu zu laufen, sondern ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach
Durchführung der Nacherfüllung gehemmt.
5.2 Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft verjähren nach Ablauf eines Jahres ab
Kenntnis des Kunden von dem schadensbegründenden Ereignis.
5.3. Die Verjährung von Ansprüchen aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen,
schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie Mängeln an
Bauwerken unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

Urheberrecht:
Soweit die Gesellschaft Texte, Zeichnungen, Schulungsunterlagen usw. anfertigt bzw. anzufertigen
hat, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, wird auf das Urheber- und Eigentumsrecht
verwiesen. Diese Unterlagen dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden, soweit es
die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts nicht erfordert.
Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung
der vertraglichen Zusammenarbeit übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein
bekannt ist, gegenüber Dritten geheimzuhalten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
Dies gilt insbesondere - jedoch nicht ausschließlich – für sämtliche Informationen über
Geschäftspartner, Kunden, Firmeninterna, eingesetzte Technologien und Verfahren.
Die Parteien sind nicht zur Geheimhaltung solcher Informationen verpflichtet, die allgemein
bekannt werden, von dritter Seite ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht gegenüber der
betroffenen Partei bekannt gemacht werden oder aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Pflichten
offenzulegen sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen über einen Zeitraum von fünf
Jahren nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.
Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich dazu, bei ihm eingesetzte Mitarbeiter nicht abzuwerben, d.h. für eine
feste oder freie Mitarbeit direkt beim Kunden zu gewinnen und/oder den Versuch einer Abwerbung
zu unternehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe, die in das
Ermessen des entscheidenden Gerichtes gestellt wird, vereinbart.
Datenschutz
9.1. Die Gesellschaft hat ihre Datenschutzerklärung unter folgenden Link zur Verfügung gestellt:
https://konversion.digital/datenschutz.html.
9.2 Die Gesellschaft verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, soweit dies für die
Anbahnung und Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist und solange die Gesellschaft zur
Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.
Änderung AGB
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor Ihre AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen
werden Kunden, mit denen ein Dauerschuldverhältnis besteht, mindestens 6 Wochen vor der
Änderung per E-Mail an ihre für die Kommunikation mit der Gesellschaft vorgesehenen E-Mail-
Adresse mitgeteilt. Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde der
Änderung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung in
Schriftform widerspricht. Die Gesellschaft wird den Kunde in ihrer Mitteilung auf diese Folge
gesondert hinweisen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts,
insbesondere des UN-Kaufrechts.
11.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist Engelskirchen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu
ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden
die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende
rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

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