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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der konversion.digital GmbH

1. Grundlagen

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Dienstleistungen und/oder Lieferungen der konversion.digital GmbH, Engelskirchen (im Folgenden: „Gesellschaft“).

2. Ausschließliche Geltung

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Gesellschaft ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. AGB und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn die Gesellschaft ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht.

 

 

Sie können diese AGB als PDF-Datei downloaden und speichern über diesen Link.

3. Ausschluss von Verbraucherverträgen

Die Angebote der Gesellschaft richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Im Fall eines berechtigten Zweifels an der Unternehmereigenschaft eines Kunden im Sinne des § 14 BGB wird die Gesellschaft diesen auffordern, diese Eigenschaft durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. 

4. Geltung der Vereinbarungen

Diese AGB stehen in folgender Geltungsrangfolge:

a) individualvertraglich vereinbarte Verträge

b) besondere Vertragsbedingungen

c) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

d) gesetzliche Vorschriften

Die zuerst genannten Vereinbarungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Im Einzelfall nach Vertragsschluss getroffene rechtserhebliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die Gesellschaft in Schriftform.

5. Art der Dienste und Produkte

Die Gesellschaft bietet die folgenden Dienste und Produkte an: Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet des digitalen Marketings, Erstellung von Werbemitteln, Events / Ticketing sowie Schulungen.

5.1 Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet des digitalen Marketings

Die Gesellschaft erbringt Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet des digitalen Marketings. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung von Marketingkonzepten, Konversions-/Growth-Marketing-Konzepten und Anzeigenschaltungen bei ausgewählten Medien auf entsprechend umgesetzte Landingpages; dies gilt gleichwohl für Internetauftritte. Der tatsächliche Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot.

Angebote der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Gesellschaft berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erbringung der Leistungen.

Der Kunde unterstützt die Gesellschaft bei der Erbringung der beauftragten Leistungen, soweit dies zumutbar, erforderlich und zweckdienlich ist. Der Auftraggeber hat unter anderem stets dafür Sorge zu tragen, dass die Gesellschaft alle erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig erhält, um die für die Leistungserbringung erforderlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Der Kunde bestätigt auf Anforderung der Gesellschaft jeweils die Ausführung einer beauftragten Leistung unverzüglich durch Abzeichnung der von der Gesellschaft bzw. ihren Mitarbeitern vorgelegten Tätigkeitsnachweise.

Die Gesellschaft ist berechtigt, dem Auftraggeber etwaige Mehrkosten, die aus der Nichterfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten entstehen, zu den vereinbarten Honorarsätzen bzw. in von der Gesellschaft nachzuweisender tatsächlicher Höhe in Rechnung zu stellen. Dies gilt entsprechend für die Behinderung der Gesellschaft bei der Auftragsdurchführung durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach der Behinderungsanzeige der Gesellschaft Abhilfe schafft.

Die Nutzungsrechte an zu Zwecken der Leistungserbringung erstellten Präsentationen, Konzeptpapieren und Ähnlichem verbleiben ausschließlich bei der Gesellschaft.

Die Gesellschaft bietet ihre Dienst- und Beratungsleistungen auch im Rahmen fortlaufender Retainer- oder Full-Service-Vereinbarungen an. Gegenstand eines solchen Vertragsverhältnisses ist die kontinuierliche strategische, konzeptionelle sowie operative Betreuung des Kunden im Bereich digitales Marketing, Conversion-Optimierung, Technologieeinsatz, künstliche Intelligenz sowie angrenzender Leistungen. Der Retainer kann insbesondere die laufende Analyse, Bewertung und Optimierung bestehender digitaler Maßnahmen, die Entwicklung und Priorisierung von Optimierungsmaßnahmen, die operative Umsetzung durch die Gesellschaft selbst oder in Abstimmung mit beauftragten Dritten, die kontinuierliche Weiterentwicklung digitaler Assets wie Websites, Landingpages, Funnels oder Inhalte sowie die Integration und Nutzung geeigneter Technologien umfassen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich auch insoweit ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Einzelvertrag oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Leistungen im Rahmen eines Retainers nach fachlichem Ermessen zu priorisieren, soweit dies zur Erreichung der vereinbarten Ziele zweckdienlich ist. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere Umsatzsteigerungen, Leadmengen, Conversion Rates oder sonstige betriebswirtschaftliche Ergebnisse, wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart wurde.

Soweit zur Leistungserbringung erforderlich, ist die Gesellschaft berechtigt, vom Kunden Zugänge zu Systemen, Werbekonten, Content-Management-Systemen, Hosting-Umgebungen, Tracking-Tools, Analyse-Systemen oder sonstigen technischen Infrastrukturen anzufordern. Verzögerungen, Einschränkungen oder Mehraufwände, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Zugänge nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, gehen nicht zu Lasten der Gesellschaft und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

5.2 Erstellung von Werbemitteln

Unter die Erstellung von Werbemitteln ist die Konzeption und Gestaltung von Internetseiten genauso wie die technische Umsetzung von Internetauftritten und ähnliche Leistungen zu verstehen.

Der tatsächliche Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Angebote der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Gesellschaft berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erbringung der Leistungen.

Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, der Gesellschaft zu Beginn der Erstellung der Werbemittel sämtliche für die ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlichen Informationen und Datenmaterialien, gleich ob Bild, Text, Video oder Audio, bereitzustellen. Der Kunde sorgt dafür, dass das Datenmaterial den vereinbarten technischen Anforderungen und Formaten zur Erfüllung der vereinbarten Leistung entspricht. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das vom Kunden gelieferte Material zu bearbeiten, soweit dies zur Optimierung erforderlich und zumutbar ist. Hierzu ist die Gesellschaft jedoch nicht verpflichtet.

Sofern geschuldete Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden können, weil Informationen und/oder Datenmaterial vom Kunden nicht rechtzeitig oder nicht den technischen Anforderungen entsprechend bereitgestellt wurden und dieser Mangel auf Anforderung der Gesellschaft hin nicht durch den Kunden zeitnah beseitigt wird, ist dennoch die volle Vergütung geschuldet. Mehraufwand, der durch die schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden entsteht, ist vom Kunden zu vergüten. Der Kunde garantiert mit Auftragserteilung, dass die vertragsgemäße Erbringung der bestellten Leistungen weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt der Werbemittel, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Hinsicht. Der Kunde übernimmt mit Veröffentlichung der Werbemittel die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.

Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Gesellschaft gestalteten Werbemitteln für eine unbegrenzte Laufzeit. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschaft. Die Gesellschaft darf die von ihr erstellten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zu Referenzzwecken verwenden. Sollte die Gesellschaft wegen der für den Kunden erstellten Werbemittel von Dritten in Anspruch genommen werden, insbesondere auf Schadenersatz, so wird der Kunde die Gesellschaft auf erstes Anfordern von allen, auch zukünftigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der notwendigen Kosten der Abwehr dieser Ansprüche, freistellen.

5.3 Events / Ticketing

5.3.1 Durch den Abschluss eines Ticket-Kaufvertrages kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf die Teilnahme an dem entsprechenden Event ausschließlich zwischen dem Kunden und der Gesellschaft zustande. Die Gesellschaft ist somit alleiniger Anspruchspartner für die Ansprüche auf Erfüllung der Veranstaltungsleistung oder etwaige andere mit der Veranstaltungsdurchführung im Zusammenhang stehende Sekundäransprüche.

3.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestellung des Kunden bei der Gesellschaft zustande. Bei Buchung über die Webseiten der Gesellschaft kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde die mit „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ bzw. einer entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschrifteten Schaltfläche angeklickt hat.

3.3 Bestellte Tickets werden den Teilnehmern durch den Veranstalter unmittelbar übersandt. Jede Ticket-Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung der entsprechenden Rechnung.

3.4 Die Gesellschaft ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden aufgrund einseitigen Rücktrittsrechts zu stornieren, wenn der Kunde gegen von der Gesellschaft aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, beispielsweise gegen Weiterveräußerungsverbote, und/oder offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen. Die Erklärung des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Nach Rücktritt wird der Zugangscode eines bereits übersandten Tickets im Zugangssystem gelöscht.

3.5 Die Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlungsmöglichkeiten werden zu Beginn des Online-Bestellprozesses angezeigt. Die Gesellschaft bietet stets als gängige Zahlungsmöglichkeit den Kauf auf Rechnung an. Der Rechnungsbetrag wird mit Vertragsschluss fällig und ist vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen, spätestens jedoch vor Termin der Veranstaltung, zu bezahlen.

3.6 Im Fall der Verhinderung von Vortragenden oder Darbietenden, die für ein Event angekündigt sind, kann die Gesellschaft einen angemessenen Ersatz beschaffen. Ein solcher Ersatz führt nicht zu einem Mangel der erbrachten Leistung.

3.7 Wird das Event von der Gesellschaft abgesagt, wird der gezahlte Ticket-Kaufpreis zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Absage infolge höherer Gewalt erfolgt. Unter höherer Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis zu verstehen, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist.

3.8 Bei Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit. Der Kunde kann bei Verlegung wählen, ob er mit dem Ticket die Veranstaltung am neuen Veranstaltungstermin besucht oder vom Kaufvertrag zurücktritt. Dieses Wahlrecht besteht nicht bei Verlegung des Events lediglich an einen anderen Ort, der für die Teilnehmer mit zumutbarem zusätzlichem Aufwand erreichbar ist.

3.9 Die Berechtigung zur Teilnahme des gebuchten Events besteht nur auf Grundlage des Ticket-Kaufvertrages, den der Kunde mit dem Veranstalter geschlossen hat. Der Nachweis, dass der Teilnehmer zur Teilnahme vertraglich berechtigt ist, wird durch Vorlage des Tickets als Ausdruck auf Papier oder elektronisch auf dem Display eines mobilen Endgerätes sowie – auf Verlangen des Veranstalters – eines Lichtbildausweises geführt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Ticketinhabern, die kein Recht zur Teilnahme erworben haben, den Besuch der Veranstaltung insbesondere durch Sperrung des Tickets zu verweigern. Gestattet der Veranstalter dem Ticketinhaber den Zutritt, wird er auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber nicht mit dem vom Kunden für den Besuch des Events berechtigten Teilnehmer identisch ist.

3.10 Mit Vorlage des Tickets am Eingang des Events erklärt der Teilnehmer zudem, die für das Event geltende Haus- und Benutzungsordnung anzuerkennen.

3.11 Der Kunde stellt den Veranstalter von etwaigen Schäden frei, die ihm dadurch entstehen, dass der Kunde einem Teilnehmer nicht diese AGB bekannt gemacht hat.

3.12 Im Rahmen des Events werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Der Kunde willigt darin ein, dass der Veranstalter sowie von dieser beauftragte Dritte im Rahmen des Events, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, berechtigt sind, Bild- und Tonaufnahmen der Teilnehmer zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden und in jeglichen audiovisuellen Medien inklusive der sozialen Medien zu nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen, senden und nutzen zu lassen. Die Teilnehmer werden noch einmal im Eingangsbereich des Events auf diese Aufnahmen hingewiesen. § 23 Abs. 2 KunstUrhG bleibt unberührt.

5.4 Schulungen

Führt die Gesellschaft Schulungen durch, werden die Leistungsdetails einzelvertraglich unter Geltung dieser AGB festgelegt. Bei Schulungen im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Räumlichkeiten und Seminarausstattung, erforderliche Hardware und Software sowie etwaig erforderliche Zugriffsrechte zur Verfügung. Die Gesellschaft stellt dem Kunden auf Nachfrage eine Liste der notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung. Schulungen können bis 14 Tage vor Schulungstermin kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 7 Tage vor Beginn der Schulung kann die Gesellschaft dem Kunden 50 % des Auftragswertes in Rechnung stellen. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme können 100 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden. Der Kunde ist in jedem Falle berechtigt nachzuweisen, dass durch eine Stornierung – insbesondere bei Vereinbarung eines neuen Schulungstermins – kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

6. Allgemeine Regelungen

Die Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder ist gegen ihn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, kann die Gesellschaft die Ausführung der vertraglichen Leistungen zurückhalten, es sei denn, der Kunde leistet rechtzeitig Sicherheit in Höhe der Vergütung.

Die Gesellschaft ist berechtigt, Leistungen nach Maßgabe der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung pauschal, im Rahmen eines Retainers oder auf Stundenbasis abzurechnen. Soweit Leistungen nicht pauschal oder im Rahmen eines monatlichen oder sonstigen Retainers vereinbart sind, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis. Maßgeblich sind die im Angebot, Vertrag oder in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung festgelegten Stundensätze. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen Stundensätze der Gesellschaft. Vergütungspflichtig sind auch vorbereitende Tätigkeiten, Abstimmungen, Konzeptionen, Prüfungen, Auswertungen, Recherchen, Korrekturen, Projektkoordinationen, Reisezeiten sowie sonstige Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Gesellschaft ist berechtigt, dem Kunden auf Anforderung Tätigkeitsnachweise oder Leistungsübersichten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen der Gesellschaft nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6.1 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

Soweit Dienst- und Beratungsleistungen von der Gesellschaft im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses, insbesondere eines Retainer- oder Full-Service-Vertrags, erbracht werden, ist eine ordentliche Kündigung vorbehaltlich einer abweichenden individualvertraglichen Regelung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zulässig. Sofern einzelvertraglich eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, ist die ordentliche Kündigung erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Im Übrigen verlängert sich das Dauerschuldverhältnis jeweils fortlaufend, bis es von einer der Parteien form- und fristgerecht gekündigt wird.

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Dauerschuldverhältnis kann außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bei erheblichem Zahlungsverzug des Kunden oder bei einer schwerwiegenden und trotz angemessener Fristsetzung fortbestehenden Verletzung von Mitwirkungspflichten vor. § 119 der Insolvenzordnung bleibt unberührt. Die Gesellschaft hat das Recht, bei Zahlungsverzug und mangelhafter Mitwirkung durch den Kunden Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurückzubehalten und/oder auszusetzen.

6.2 Mängelrüge

Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung bzw. Leistung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung der Gesellschaft für den nicht angezeigten offensichtlichen Mangel ausgeschlossen.

6.3 . Haftung der Gesellschaft

6.3.1 Die Gesellschaft haftet in jedem Fall unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.3.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die Gesellschaft beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

6.3.3 Außer in den unter 4.1 und 4.2 genannten Fällen haftet die Gesellschaft nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

6.3.4 Soweit die Haftung der Gesellschaft nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

6.4 Verjährungsregelung

6.4.1 Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Kunden gegen die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Lieferung von Ware oder der Erbringung von Leistungen entstehen, ein Jahr nach Lieferung bzw. Leistung. Im Fall einer Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht neu zu laufen, sondern ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach Durchführung der Nacherfüllung gehemmt.

6.4.2 Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Kunden von dem schadensbegründenden Ereignis.

6.4.3 Die Verjährung von Ansprüchen aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie Mängeln an Bauwerken unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

7. Urheberrecht

Soweit die Gesellschaft Texte, Zeichnungen, Schulungsunterlagen usw. anfertigt bzw. anzufertigen hat, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, wird auf das Urheber- und Eigentumsrecht verwiesen. Diese Unterlagen dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden, soweit es die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts nicht erfordert.

8. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung der vertraglichen Zusammenarbeit übereinander erfahren, und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheimzuhalten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Dies gilt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – für sämtliche Informationen über Geschäftspartner, Kunden, Firmeninterna, eingesetzte Technologien und Verfahren.

Die Parteien sind nicht zur Geheimhaltung solcher Informationen verpflichtet, die allgemein bekannt werden, von dritter Seite ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht gegenüber der betroffenen Partei bekannt gemacht werden oder aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen über einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.

9. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich dazu, bei ihm eingesetzte Mitarbeiter nicht abzuwerben, das heißt für eine feste oder freie Mitarbeit direkt beim Kunden zu gewinnen und/oder den Versuch einer Abwerbung zu unternehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe, die in das Ermessen des entscheidenden Gerichtes gestellt wird, vereinbart.

10.Datenschutz

Die Gesellschaft hat ihre Datenschutzerklärung unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: https://konversion.digital/datenschutz.html.

Die Gesellschaft verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, soweit dies für die Anbahnung und Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist und solange die Gesellschaft zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

Änderung AGB

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ihre AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden Kunden, mit denen ein Dauerschuldverhältnis besteht, mindestens 6 Wochen vor der Änderung per E-Mail an ihre für die Kommunikation mit der Gesellschaft vorgesehene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung in Schriftform widerspricht. Die Gesellschaft wird den Kunden in ihrer Mitteilung auf diese Folge gesondert hinweisen

Rechtswahl und Gerichtsstand

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Engelskirchen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.